§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Elbtec Elektrotechnik und ihren Kunden über Lieferungen, Installationen, Wartungen, Reparaturen, Instandsetzungen sowie sonstige elektrotechnische Leistungen.
- Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Elbtec Elektrotechnik ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2Angebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3Preise
- Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich, soweit gesetzlich erforderlich, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen, die nach Vertragsschluss zusätzlich beauftragt werden, werden gesondert berechnet.
§ 4Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Elbtec Elektrotechnik ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Anzahlungen oder Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 5Materiallieferungen und Eigentumsvorbehalt
- Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elbtec Elektrotechnik.
- Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder sonstigen Umständen, die Elbtec Elektrotechnik nicht zu vertreten hat.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 6Ausführung der Arbeiten
- Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
- Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, können gesondert berechnet werden.
§ 7Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
- Strom, Wasser sowie erforderliche Zugänge sind vom Kunden kostenlos bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
§ 8Zusatz- und Nachtragsarbeiten
- Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind, gelten als Nachtragsleistungen.
- Nachtragsleistungen werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots berechnet.
- Der Kunde wird vor Ausführung über die zusätzlichen Kosten informiert.
§ 9Termine
- Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden.
- Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.
§ 10Anfahrt und Terminabsagen
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich Elbtec Elektrotechnik vor, die entstandene Anfahrt sowie Wartezeiten nach Aufwand zu berechnen.
§ 11Kundeneigenes Material
- Für Material, das vom Kunden bereitgestellt wird, übernimmt Elbtec Elektrotechnik keine Gewährleistung.
- Schäden oder Verzögerungen, die auf kundeneigenes Material zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Elbtec Elektrotechnik.
§ 12Notdienst
- Elbtec Elektrotechnik bietet Notdienste außerhalb der regulären Geschäftszeiten an.
- Für Notdienste gelten gesonderte Preise und Zuschläge gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarung.
§ 13Abnahme
- Nach Fertigstellung hat der Kunde die Leistungen unverzüglich abzunehmen.
- Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
- Erfolgt trotz Fertigstellungsmitteilung innerhalb angemessener Frist keine Abnahme, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 14Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 15Haftung
- Elbtec Elektrotechnik haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elbtec Elektrotechnik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 16Elektronische Kommunikation
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Angebote, Rechnungen und sonstige geschäftliche Unterlagen auch elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelt werden können.
§ 17Dokumentation
Elbtec Elektrotechnik ist berechtigt, zur technischen Dokumentation und Beweissicherung Fotos der ausgeführten Arbeiten anzufertigen. Personenbezogene Daten werden dabei nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
§ 18Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 19Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Elbtec Elektrotechnik
Inhaber: Mehmet Ali Eray Balta
An de Geest 20a
21149 Hamburg